FAQs
Allgemeines
Was macht Safety-MC?
Safety-MC ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen mit Sitz in Bayern, das Unternehmen in Süddeutschland und Österreich als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Berater für Managementsysteme unterstützt.
Ab wann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?
Gemäß § 5 Absatz 1 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 ist bereits ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – dies gilt für das Modell der Regelbetreuung. Ausnahmen gelten für Betriebe bis 50 Beschäftigte im Modell der bedarfsorientierten Betreuung sowie für Kleinbetriebe bis 10 Beschäftigte.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa) ist eine speziell ausgebildete Fachperson, die den Arbeitgeber beratend unterstützt. Der Sicherheitsbeauftragte (SiB/SiBe) hingegen ist ein normaler Beschäftigter, der seine Aufgabe ehrenamtlich neben seiner regulären Tätigkeit wahrnimmt. Die gesetzliche Grundlage für den Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.
Für welche Unternehmen ist Safety-MC geeignet?
Safety-MC arbeitet mit Unternehmen jeder Größe – vom mittelständischen Betrieb bis zum Großunternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Unternehmen aus dem Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich in Bayern, Süddeutschland und Österreich.
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SGA-Management
Was ist ein Managementsystem nach ISO 45001:2018?
ISO 45001:2018 ist die internationale Norm für Managementsysteme im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie hilft Unternehmen, Arbeitsrisiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Ein Managementsystem steuert die betrieblichen Prozesse, indem durch die Schaffung einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation eine strukturierte Prozesslandschaft im Unternehmen aufgebaut und gewährleistet wird. Dies ermöglicht Unternehmen eine fortlaufende Verbesserung im Sinne des PDCA-Zyklus. Safety-MC begleitet die Einführung von der Bestandsaufnahme bis zur Zertifizierungsreife.
Wann benötigt ein Unternehmen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – bereits ab dem ersten Beschäftigten im Modell der Regelbetreuung. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von der Mitarbeiterzahl sowie der Einstufung in eine Betreuungsgruppe durch die Berufsgenossenschaft ab. Abweichend kann der Unternehmer ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten von bis zu 50 Beschäftigten (abhängig von der Betriebsart) nicht übersteigt.
Was sind die konkreten Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Gemäß § 6 ASiG unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, der Beschaffung technischer Arbeitsmittel, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus führt sie regelmäßige Betriebsbegehungen durch, analysiert Arbeitsunfälle und schlägt Präventionsmaßnahmen vor.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und benötigtem Betreuungsumfang. Safety-MC erstellt individuelle Angebote – transparent und ohne versteckte Kosten. Eine unverbindliche Anfrage genügt.
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Brandschutz
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen – unter anderem aus den Landesbauordnungen, der Muster-Richtlinie über den Brandschutz sowie versicherungsrechtlichen Anforderungen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist die Bestellung sinnvoll, da der Brandschutzbeauftragte den Arbeitgeber bei allen Brandschutzbelangen unterstützt und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Laut ASR A2.2 sind mindestens 5 % der örtlich anwesenden Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden. In Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko oder besonderen Personengruppen kann dieser Anteil höher liegen. Safety-MC schult Brandschutzhelfer praxisnah nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.
Achtung: In Betrieben, in denen Mitarbeitende häufig im mobilen Arbeiten tätig sind, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die rechtlich vorgesehenen Anwesenheitsquoten von Brandschutzhelfern nicht eingehalten werden.
Was beinhaltet die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Die Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen zum vorbeugenden Brandschutz, die Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen, praktische Löschübungen sowie die Einweisung in betriebliche Notfallpläne und Evakuierungsmaßnahmen. Safety-MC stimmt die Inhalte auf die konkrete Betriebssituation ab.
Wie oft müssen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit stattfinden?
Unterweisungen zur Arbeitssicherheit müssen mindestens einmal jährlich stattfinden – sowie zusätzlich bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln oder nach Unfällen. Die Inhalte und Teilnahmen müssen dokumentiert und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
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Weitere Dienstleistungen
Wann ist ein externer Abfallbeauftragter notwendig?
Nach § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind folgende Unternehmen zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet:
- Betreiber von Anlagen gemäß 4. BImSchV (z. B. Metallverarbeitung, Chemieindustrie, verarbeitendes Gewerbe), wenn mehr als 100 t gefährliche oder mehr als 2.000 t nicht gefährliche Abfälle anfallen
- Krankenhäuser und Kliniken, in denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
- Betreiber von Deponien, Verbrennungsanlagen und Recyclinganlagen
- Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5
- Unternehmen, die Verpackungen, Elektro(nik)geräte oder Batterien zurücknehmen, z. B. Online-Händler, Großmärkte oder Hersteller
- Gewerbsmäßige Transporteure gefährlicher Abfälle
Was ist der Unterschied zwischen einem internen Audit und einem Compliance Audit?
Ein internes Audit nach ISO 45001, 9001 oder 14001 prüft die Wirksamkeit des bestehenden Managementsystems und dient der kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Prozesse. Ein Compliance Audit bewertet hingegen, ob alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen – etwa im Arbeits- und Umweltschutz – vollständig erfüllt werden. Safety-MC führt beide Auditarten durch.
Was gilt als meldepflichtiger Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.
Beispiel: Ereignet sich ein Arbeitsunfall an einem Montag, so beginnt die Zählung der drei Kalendertage ab Dienstag – der Unfall ist damit ab Freitag derselben Woche meldepflichtig.
Kann Safety-MC mehrere Beauftragten-Funktionen gleichzeitig übernehmen?
Ja. Safety-MC bietet die Bündelung mehrerer Funktionen – Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Abfallbeauftragter – aus einer Hand. Das reduziert Schnittstellen, spart Kosten und schafft klare Verantwortlichkeiten.
